AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

burger media – Veranstaltungstechnik

Inhaber: Johannes Burger, Schulstraße 3, 79297 Winden im Elztal

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Equipment sowie damit verbundene Dienstleistungen (Anlieferung, Auf-/Abbau, Betreuung, Abholung) von burger media gegenüber B2B-Kunden, B2C-Kunden und Vereinen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde auf ein schriftliches Angebot (E-Mail) von burger media eine Zusage per E-Mail erteilt und burger media diese Buchung final per E-Mail bestätigt.

§ 2 Mietzeitraum & Übergabe

  1. Die Mietzeit beginnt mit der physischen Übergabe der Geräte am Lager oder – bei vereinbartem Aufbau – mit dem Abschluss des Aufbaus vor Ort.
  2. Gefahrübergang: Mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs der Geräte auf den Mieter über. Dies gilt auch dann, wenn die Geräte durch burger media angeliefert und vor Ort übergeben werden.
  3. Funktionsprüfung: Bei reiner Materialmiete erfolgt die Funktionsprüfung gemeinsam mit dem Kunden bei Übergabe. Bei Aufträgen inklusive Betreuung durch burger media erfolgt die Prüfung eigenständig durch burger media.
  4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

§ 3 Dienstleistungen (Logistik, Auf-/Abbau & Betrieb)

  1. Anlieferung: Zum vereinbarten Zeitpunkt muss eine verantwortliche Person des Kunden vor Ort sein. Ist der Zugang zum Gelände nicht frei oder verzögert sich die Anlieferung durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden, haftet burger media nicht für daraus resultierende Zeitverzögerungen im Ablauf.
  2. Aufbau: Der Aufbau erfolgt in der Regel durch burger media ohne Helfer des Kunden, sofern nicht vorab schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Betrieb & Lautstärke: burger media hält sich bei der Betreuung von Veranstaltungen an die gesetzlichen Lärmschutzrichtlinien. Für Hörschäden, die durch unsachgemäßes Verhalten Dritter oder trotz Einhaltung der Grenzwerte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  4. Stromnetz: Der Kunde ist für die Bereitstellung eines ausreichenden und stabilen Stromnetzes verantwortlich. Für Schäden durch Überlastung des bauseitigen Netzes haftet der Kunde, sofern burger media die Lasten vorab korrekt kalkuliert und kommuniziert hat.
  5. Übergabe bei Aufbau ohne Betreuung: Erfolgt durch burger media der Auf- und Abbau, ohne dass burger media den Betrieb der Technik während der Veranstaltung übernimmt, endet die Verantwortlichkeit von burger media mit der Fertigstellung des Aufbaus und der technischen Übergabe an den Mieter. Der Mieter ist ab diesem Zeitpunkt für den sachgemäßen Betrieb, die Überwachung der Technik sowie den Schutz vor Überlastung, Witterung und unbefugtem Zugriff durch Dritte (Gäste/Publikum) verantwortlich.
  6. Abholung & Abbau:
    1. Erfolgt die Abholung durch burger media, hat der Mieter sicherzustellen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugang zum Gelände/Gebäude frei ist und das Material vollständig und gesammelt bereitsteht.
    1. Die Obhutspflicht und Haftung des Mieters für die Geräte endet erst mit der physischen Übernahme durch burger media oder deren Beauftragte.
    1. Sollte die Technik bei Eintreffen von burger media nicht zugänglich sein oder ist ein Abbau durch Verzögerungen seitens des Mieters/Veranstalters nicht sofort möglich, wird die zusätzliche Wartezeit nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.
    1. Bei Rückgabe/Abholung von Kabeln sind diese ordnungsgemäß (nach Vorgabe von burger media) gewickelt bereitzustellen. Für ungeordnete „Kabelsalate“ behält sich burger media die Berechnung einer Aufwandspauschale für das Sortieren vor.
    1. Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden. Normale Abnutzung bleibt hiervon unberührt.
  7. Die Obhutspflicht des Mieters besteht ab Gefahrübergang bis zur Rückgabe.

§ 4 Haftung & Versicherung

  1. Haftung des Mieters: Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden an den Geräten, die durch Diebstahl, Vandalismus, Fehlbedienung durch den Mieter oder Dritte (z. B. Gäste) entstehen.
  2. Versicherungsschutz: Die Geräte sind nicht durch burger media gegen Unterschlagung oder Mietsachschäden versichert. Dem Mieter wird dringend empfohlen, eine entsprechende Veranstalterhaftpflicht- oder Equipmentversicherung abzuschließen.
  3. Witterungsrisiko: Bei Outdoor-Events trägt der Mieter das volle Witterungsrisiko. Bei Regen oder Sturm ohne ausreichende Überdachung ist burger media berechtigt, den Betrieb zum Schutz von Leib, Leben und Material einzustellen. Die Vergütungspflicht des Mieters bleibt hiervon unberührt.
  4. Haftung burger media: Die Haftung von burger media ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verhalten vorliegen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  2. Anzahlung: Bei einem Auftragsvolumen ab 4.000 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.

§ 6 Stornierung

Tritt der Mieter/Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), ohne dass burger media dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtpreis fällig:

  1. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
  2. 14 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
  3. 2 bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  4. Weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

Wichtig: Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass burger media kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. durch Weitervermietung des Equipments an einen anderen Kunden).

Bereits erbrachte Vorleistungen (z. B. speziell angefertigte Grafiken oder bereits gekaufte Verbrauchsmaterialien) sind in jedem Fall zu 100 % zu vergüten.

Witterungsbedingte Absagen können nach vorheriger individueller Rücksprache gesondert geregelt werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand: Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von burger media.